Die Geschwindigkeitsregelanlage (GRA) hält die eingestellte Geschwindigkeit, ohne dass das Gaspedal betätigt werden muss.
Der Zustand, wo die GRA die Geschwindigkeit hält, wird nachstehend als Regelung bezeichnet.
ACHTUNG
Die allgemeinen Hinweise bezüglich der Verwendung der Assistenzsysteme sind zu beachten " Seite 133, in Abschnitt Einleitung zum Thema.
Grundbedingungen für den Start der Regelung
Das erfolgt jedoch nur in dem Umfang, wie es Motorleistung bzw. Motorbremswirkung zulassen.
ACHTUNG
Wenn die Motorleistung bzw. die Motorbremswirkung nicht ausreichend ist, die eingestellte Geschwindigkeit zu halten, dann ist die Fahrzeugbedienung zu übernehmen!
Abb. 151 Bedienungselemente der Geschwindigkeitsregelanlage
Übersicht der Bedienungselemente der GRA " Abb. 151
GRA
deaktivieren (eingestellte Geschwindigkeit löschen)
Regelung unterbrechen (gefederte
Stellung)
GRA aktivieren (Regelung inaktiv)
Regelung wieder aufnehmena) /
Geschwindigkeit erhöhen
Regelung starten /
Geschwindigkeit verringern
a) Ist keine Geschwindigkeit eingestellt, dann wird die aktuelle Geschwindigkeit übernommen.
Nach dem Start der Regelung regelt die GRA das Fahrzeug auf die aktuelle
Geschwindigkeit
und im Kombi-Instrument leuchtet die Kontrollleuchte
auf.
Nach der Regelungsunterbrechung kann die gespeicherte Geschwindigkeit durch das Drücken der Taste B wieder aufgenommen werden.
Automatische Regelungsunterbrechung
Die automatische Regelungsunterbrechung erfolgt, wenn eines der folgenden Ereignisse vorliegt.
ESC).
ACHTUNG
Hinweis
Während der Regelung kann die Geschwindigkeit durch das Betätigen des Gaspedals erhöht werden. Nach dem Loslassen des Gaspedals sinkt die Geschwindigkeit auf den zuvor gespeicherten Wert.
Citroen C4 Aircross. Geschwindigkeitsregler
System, mit dem die Fahrzeuggeschwindigkeit automatisch auf dem vom Fahrer
einprogrammierten Wert beibehalten werden kann, ohne dass das Gaspedal betätigt
wird.
Der Geschwindigkeitsregler wird manuell eingeschaltet:
dazu muss die Fahrzeuggeschwindigkeit mindestens
40 km/h betragen und be ...