Renault Koleos: Zusätzliche Rückhaltesysteme. Zu den hinteren Sicherheitsgurten. Seitenaufprallschutz. Zusätzliche rückhalte systeme
Zu den hinteren Sicherheitsgurten
Gurtkraftbegrenzer
Bei Überschreiten von bestimmten Aufprallkräften
setzt der Gurtkraftbegrenzer ein, um
die auf den Körper wirkenden Gurtkräfte auf
ein erträgliches Maß zu mindern
- Nach einem Unfall müssen alle Rückhaltesysteme in einer
Vertragswerkstatt
überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden.
- Eingriffe oder Änderungen am System (bestehend aus:
Gurtstraffern, Airbags,
elektronischen Steuergeräten, Kabelsträngen) sowie die
Wiederverwendung
der Teile in einem anderen, wenn auch identischen Fahrzeug, sind
strengstens untersagt.
- Um die Funktionsfähigkeit zu erhalten und ein
unbeabsichtigtes Auslösen des Systems
zu vermeiden, dürfen Arbeiten an den Gurtstraffer- und
Airbagsystemen ausschließlich
von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern der Vertragswerkstätten
durchgeführt
werden.
- Eine Überprüfung der Elektrik des Zünders darf
ausschließlich durch speziell geschultes
Personal mit den vorgeschriebenen Spezialwerkzeugen erfolgen.
- Vor dem Verschrotten des Fahrzeugs ist eine
Vertragswerkstatt mit der fachgerechten
Entsorgung des Gasgenerators der Rückhaltesysteme und Airbags zu
beauftragen.
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Seitenaufprallschutz
Seitenairbags
Mit diesen Airbags sind die beiden Vordersitze
ausgestattet. Sie befinden sich am Sitz
jeweils auf der Türseite und bieten Schutz
bei einem starken Seitenaufprall.
Windowbags
Es handelt sich um Airbags, die an jeder
Seite oben am Fahrzeug angebracht sind
und sich entlang der vorderen und hinteren
Seitenfenster entfalten, um die Fahrzeuginsassen
bei einem starken Seitenaufprall zu
schützen.
Hinweise zum Seitenairbag
- Verwendung von Sitzbezügen: Für Sitze, die mit einem
Airbag ausgestattet
sind, benötigen Sie je nach Fahrzeugtyp spezielle Sitzbezüge. Fragen
Sie Ihren
Vertragspartner, ob solche Sitzbezüge im
Hersteller-Vertriebsprogramm erhältlich
sind: Wenden Sie sich an einen Vertragspartner. Die Verwendung nicht
geeigneter Sitzbezüge
(oder von Spezial-Sitzbezügen für andere Fahrzeugtypen) kann die
einwandfreie
Funktion der Seitenairbags beeinträchtigen und somit Ihre Sicherheit
gefährden.
- Kein Zubehör und keine Gegenstände oder gar Tiere
zwischen Rückenlehne, Tür und
der Innenverkleidung unterbringen. Außerdem keine Kleider, Zubehör
o. Ä. über die Rückenlehne
hängen. Dies kann die einwandfreie Funktion des Airbags
beeinträchtigen
oder bei seiner Entfaltung Verletzungen verursachen.
- Den Sitz und die Innenverkleidung nicht ausbauen,
zerlegen oder verändern (dies ist
ausschließlich geschulten Mitarbeitern der Vertragswerkstätten
vorbehalten).
- Die Schlitze an den Seiten der vorderen Rückenlehnen (Türseite)
markieren den Bereich,
aus dem sich die Airbags entfalten; es dürfen keine Gegenstände in
die Schlitze
gesteckt werden.
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Zusätzliche rückhalte systeme
Die nachfolgenden Anweisungen sollen verhindern, dass das Entfalten des
Airbags in einer Unfallsituation behindert wird bzw. dass
Verletzungen durch den Airbag selbst auftreten.
Der Airbag soll eine ergänzende Funktion zu den Sicherheitsgurten
einnehmen. Airbag und Sicherheitsgurt sind also untrennbare
Elemente desselben Sicherheitssystems. Es ist daher unbedingt notwendig,
immer den Sicherheitsgurt anzulegen. Nicht angeschnallte
Insassen sind bei einem Unfall der Gefahr schwerer Verletzungen
ausgesetzt. Auch das Ausmaß der normalerweise leichteren
Verletzungen der Haut beim Entfalten des Airbags kann sich vergrößern.
Die Airbags und Gurtstraffer werden bei Überschlag oder Heckaufprall
nicht zwangsläufig ausgelöst. Schläge gegen den Unterboden des
Fahrzeugs (Bordsteine, Schlaglöcher, Steine auf der Fahrbahn...) können
zum Auslösen dieser Systeme führen.
- Eingriffe oder Änderungen jedweder Art am gesamten
Airbag-System (Airbags, Gurtstraffer, Steuergerät, Verkabelung...)
sind strengstens
untersagt (ausschließlich dem qualifizierten Personal einer
Vertragswerkstatt vorbehalten).
- Um die Funktionsfähigkeit zu erhalten und ein
unbeabsichtigtes Auslösen zu vermeiden, dürfen Arbeiten an den
Airbagsystemen nur von
entsprechend qualifizierten Mitarbeitern der Vertragswerkstätten
durchgeführt werden.
- Lassen Sie das Airbag-System aus Sicherheitsgründen
nach einem Unfall, Diebstahl oder versuchten Diebstahl überprüfen.
- Bei Verkauf/Verleih des Fahrzeugs müssen dem neuen
Besitzer diese Sicherheitsvorschriften unbedingt mitgeteilt und die
Bedienungsanleitung
ausgehändigt werden.
- Vor dem Entsorgen des Fahrzeugs ist eine
Vertragswerkstatt mit der fachgerechten Entsorgung des Gasgenerators
zu beauftragen.
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